Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für die Ausführung von Werkleistungen im Sinne des §631 BGB durch die Knowhow Wilhelms GmbH
Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung an Knowhow Wilhelms GmbH diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Der Anbieter Knowhow Wilhelms GmbH wird durch folgenden Geschäftsführer vertreten:
Frank Wilhelms
Finkenweg 14
D-15711 Königs Wusterhausen
§1 Allgemeines
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Knowhow Wilhelms GmbH
(im Folgenden:“KnWi“)
1. Allgemeines
Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung an „KnWi“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als allein verbindliche Allgemeine Geschäftsbedingungen an. Für alle Leistungen einschließlich solcher aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen gelten die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn KnWi in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen Arbeiten ausführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von KnWi ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
E-Mails sind regelmäßig zu überprüfen. Sollte einer der beiden Parteien länger als fünf Werktage keine E-Mails abrufen können, so sind sowohl der Auftraggeber als auch KnWi dazu verpflichtet, dem Vertragspartner dies unverzüglich mitzuteilen.
2. Vertragsschluss
Der Auftraggeber von KnWi ist durch seine Unterschrift unter den Auftrag oder durch mündliche Auftragserteilung gebunden. KnWi kann dieses Angebot nach seiner Wahl unverzüglich nach Auftragserteilung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Arbeitsaufnahme annehmen. Eine Auftragsbestätigung gilt als vom Auftraggeber anerkannt, wenn er ihr nicht umgehend widerspricht.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Einzelfall vereinbarten Vergütungen. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die zwischen dem Auftraggeber und KnWi zuletzt üblichen Bedingungen, ansonsten die ortsübliche und angemessene Vergütung.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung bzw. Zwischenrechnungsstellung ohne Abzug fällig. KnWi ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilwerksleistungen und für festbestimmte Zeiträume, beispielsweise wöchentlich, Abschlagsrechnungen zu stellen.
4. Behinderungen / Unterbrechungen
Wartezeiten, beispielsweise auf Bereitstellung von Material oder sonstige Verzögerungen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind, sind im Falle der Vereinbarung einer Stundenvergütung zu den vereinbarten Stundensätzen, Preis pro Teil, sonst nach der zwischen den Parteien üblichen Vergütung, hilfsweise zur ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu entschädigen.
Im Falle von Verzögerungen, die nicht von KnWi zu vertreten sind, beispielsweise durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, durch nachweislich verspätete Belieferung von Vorlieferanten, hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse, höhere Gewalt und Zufälligkeiten anderer Art wie Streik und Aussperrung oder durch sonstige Ereignisse, durch die KnWi in Erbringung der Leistung behindert, verlängert sich eine vereinbarte Fertigstellungsfrist entsprechend um die Dauer der Verzögerung. Wird durch die Behinderung die Leistung unmöglich oder unzumutbar, ist KnWi zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Schadensersatz bleibt im Falle des Rücktritts unbenommen.
5. Leistungserbringung
Knowhow Wilhelms GmbH ist berechtigt, die beauftragten Leistungen statt im eigenen Betrieb durch Dritte („Nachunternehmer“) erbringen zu lassen. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierzu nicht.
6. Haftung
Für Fehler, die sich aus vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster oder dergleichen) ergeben, übernimmt Knowhow Wilhelms GmbH keine Haftung.
Eine Haftung für Schadensersatz ist ausgeschlossen in Fällen lediglich leichter Fahrlässigkeit, es sei denn, dass Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Die Haftung beschränkt sich zudem auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden. Soweit die Haftung von KnWi ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer leitenden Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Sicherheitstechnisch werden alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen durchgeführt, um Risiken zu minimieren und auszuschließen.
Die Frist für die Mängelhaftung beträgt 12 Monate.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von KnWi mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von KnWi anerkannten Ansprüchen zulässig.
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Cottbus. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Kunden der Erfüllungsort. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bei Vertragsschluss abändern oder aufheben, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.